Allgemeine Vertragsbedingungen:

1. Leistungen
1.1. vita club erbringt die Leistungen gemäß jeweils vereinbartem Nutzungskonzept (classic card, basic card oder U18).
1.2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

2. Dauer
2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2. Das Vertragsverhältnis kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat
zum nächsten Monatsletzten aufgekündigt werden.
2.3. Das Vertragsverhältnis des U 18 Abos endet jedenfalls mit Ende des Monats, in dem der Nutzer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Rabatt für 24 Monatsabo und 36 Monatsabo:
2.4 Der gewährte Rabatt gilt nur bei Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft über
mindestens 24 bzw. 36 Monate; bei vorzeitiger Beendigung (ausgenommen
Beendigung gemäß Pkt. 2.7) aus Gründen, die nicht bei vita club liegen, ist
der gewährte Rabatt nachzuzahlen.

Sonderabo U23 classic card
2.5. Am Ende des Monats, in dem der Nutzer das 23. Lebensjahr vollendet hat,
endet der gewährte Rabatt (monatlich EUR 20,-) für die Mitgliedschaft U23.
Das Abo wird als normales Abo classic card fortgesetzt.
2.6. Das Vertragsverhältnis kann vom vita club mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden, wenn der Benutzer mit der Zahlung des Beitrages zumindest 8 Tage
in Verzug ist, eine strafbare Handlung im Studio begangen hat, wegen
Nichtbefolgung von Weisungen des Studiopersonals Personen- oder Sach
schäden durch den Nutzer verursacht wurden oder der Benutzer Handlungen
setzt, die eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses für den vita club
objektiv unmöglich machen.
2.7. Der Benutzer kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen,
wenn er aufgrund mit ärztlichem Attest nachgewiesener schwerer Erkrankung
oder Sportuntauglichkeit länger als drei Monate an der Studiobenützung
gehindert ist.

3. Beitrag
3.1. Der Beitrag ist jeweils im Vorhinein am Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
3.2. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von 4,50 Euro verrechnet. In der Folge kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden.
3.3. Erfolgt die Zahlung nicht durch Lastschrifteinzug, erhöht sich der Beitrag um
3,00 Euro pro Monat.
3.4. Der Beitrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2005, Ausgangsbasis ist Monat des Vertragsabschlusses. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn, frühestens aber
nach 2 Monaten und ist eine Erhöhung mit maximal 3 % des Beitrags begrenzt.
3.5. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Beiträge
entsprechend angepasst.

4. Stilllegung
4.1. Die Mitgliedschaft kann bis zum 20. eines jeden Monats für den nächsten
Monat gegen Entrichtung eines reduzierten Monatsbeitrags von 8,00 Euro max.
auf 2 Monate stillgelegt werden.
4.2. Bei gewährten 24 oder 36 Monatsrabatten kann die Mitgliedschaft auf 1 Monat pro Jahr gegen eine Gebühr von 8,00 Euro stillgelegt werden. Dadurch
verlängert sich die Mitgliedschaft um die entsprechende Zeit.
4.3. Für Studenten, die eine gültige Inskriptionsbestätigung vorlegen, ist eine
Auszeit von 3 Monaten pro Jahr zum Nulltarif möglich. Für Jugendliche unter
18 Jahren wird keine Gebühr für die Stilllegung verlangt.
4.4. Das Mitglied kann den Vertrag für die Dauer seiner verletzungsbedingten
Verhinderung (die mit ärztlichem Attest belegt werden muss), beitragsfrei
ruhend stellen. Rückwirkend ist dies höchstens bis zu 1 Monat möglich.

5. Aufklärung
5.1. Der Kunde wurde über folgende Punkte eingehend aufgeklärt:
5.1.1. Die Mitarbeiter des vita clubs können nicht überprüfen, ob der Kunde für das Training medizinisch geeignet ist; es wird ihm daher dringend empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden, ärztlichen Untersuchung
zu unterziehen.
5.1.2. Geräte und Einrichtungen dürfen nur nach vorhergehender Einschulung
durch einen Trainer benützt werden und auch sonst ist den Anweisungen des
Personals und der Trainer stets Folge zu leisten, um Verletzungen zu
vermeiden.
5.1.3. Für Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Gegenständen wird nur dann gehaftet, wenn Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln der Mitarbeiter des Studios ist.

6. Regelung von Zusatzabos
6.1. Das Getränkeabo ist für alle Elektrolyt Getränke (Studioaushang) gültig und
berechtigt den Inhaber zum kostenlosen und unbeschränkten Nachfüllen
seiner Mineraldrinks während der Trainingszeit im Studio. Zusätzlich sind
andere Getränke und Speisen laut der Getränkekarte vergünstigt.
6.2. Das Solarium Abo berechtigt den Inhaber zur täglichen, einmaligen Nutzung
der Solarien in allen vita club Standorten.
6.3. Das Handtuch Abo berechtigt den Inhaber zur kostenlosen Nutzung eines
Handtuches pro Trainingseinheit.
6.4. Das Sport Mondsee Abo berechtigt den Inhaber zu täglich einer Einheit
Tennis, Indoor-Golf, Badminton, Squash, Tischtennis frei. Hierbei ist keine
Vorreservierung möglich.
6.5. Das vitality Abo berechtigt den Inhaber zur Nutzung des vitality Bereiches im vita club Süd.
6.6. Alle Zusatzabos können wie in Pkt. 2.2 geregelt, aufgekündigt werden.
6.7. Das Vertragsverhältnis kann vom vita club mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden, wenn der Benutzer mit der Zahlung des Beitrages zumindest 8 Tage
in Verzug ist oder ein Missbrauch vorliegt.
6.8. Wird das Trainingsabo im vita club aufgekündigt, enden auch sämtliche
Zusatzabos automatisch. Dieses gilt auch bei Stilllegungen.
6.9. Zusatzabos sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird eine Gebühr
von 20,00 Euro fällig.

7. Gerichtsstand
7.1. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht